Beitragsberechnung PKV
In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell
berechnet. Das bedeutet, dass jeder/jede Versicherte einen Beitrag
zahlt, der abhängig ist vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes
und von der Person beim Eintritt in die private Krankenversicherung.
Besonders wichtig für die personenbezogene Berechnung des
Beitrages sind hierbei das Eintrittsalter, das Geschlecht und
eventuelle zuschlagspflichtige Vorerkrankungen.
Da an den letztgenannten Fakten nichts zu ändern ist, kann
der Beitrag nur durch die Auswahl der Tarife beeinflußt
werden: Sie als Kunde/Kundin können bei fast allen Gesellschaften
wählen zwischen Tarifen mit Grundleistungen bzw. Basisleistungen
und Tarifen mit gehobenen Leistungen, z.B. privatärztlicher
Behandlung oder hoher Erstattung des Zahnersatzes. Jeder zusätzliche
Luxus kostet extra, aber meist liegen Sie mit einem wirklich guten
Leistungspaket immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum Beispiel
die Übernahme eines Selbstbehaltes: Wenn der/die Versicherte
bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, wird der Beitrag
erheblich reduziert. Meist ist der Selbstbehalt als Summe festgelegt,
Sie zahlen also zum Beispiel die ersten 500 € pro Jahr selbst,
danach leistet dann der Versicherer.
Achtung: Es gibt absolute Selbstbehalte mit festen Summen, und
es gibt prozentuale Selbstbehalte, z.B. 15% Eigenanteil bei jeder
Rechnung. Bei diesen prozentualen Selbstbehalten ist es sinnvoll,
wenn eine Obergrenze für Ihre eigenen Zuzahlungen besteht,
weil Sie so die Kosten besser kalkulieren können
Weiterhin muß unterschieden werden zwischen einem ambulanten
Selbstbehalt und einer Summe, die auch bei Rechnungen aus den
anderen Bereichen fällig wird.
Der Vergleich der einzelnen Tarife fällt also schwer, wenn
ein Selbstbehalt vorhanden ist.
Tipp:
Es lohnt sich dennoch, zu rechnen: In den meisten Fällen
ist ein Selbstbehalt preislich sinnvoll, bei Angestellten sollte
er niedriger, bei Selbständigen höher gewählt werden.
Oft belohnt der Versicherer seine Kunden, die keine Leistungen
eingereicht haben, mit einer Beitragsrückerstattung, Pauschalleistung
oder Beitragsreduzierung.
Dies sind Systeme, bei denen im folgenden Jahr Anteile des gezahlten
Beitrages rücküberwiesen werden. Daher ist es sinnvoll,
zu kalkulieren, ob Rechnungen an den Versicherer überhaupt
eingereicht werden sollten.
Tipp:
Ein guter Service der Versicherer ist folgendes Angebot: Es kann
für Sie berechnet werden, ob die eingereichte Rechnung wirklich
erstattet werden sollte oder ob Sie nicht auf lange Sicht dabei
einen finanziellen Nachteil haben.
Weitere Faktoren, die die Höhe des Beitrages bestimmen,
werden vom Versicherer festgelegt und sind von den Versicherten
nicht zu beeinflussen. Dazu gehören die Risikoprämie,
die Wahrscheinlichkeit von Vertragsstornierungen, die aktuellen
Sterbetafeln, die Rückstellungen und die Kosten des Versicherers.
Tipp:
Wählen Sie Versicherer oder Tarife, die erst seit kurzem
auf dem Markt sind, mit Vorsicht: Ein neuer Tarif kann immer erst
preiswert kalkuliert werden.
Es kann aber durchaus geschehen, dass nach wenigen Jahren die
Beiträge stark steigen, weil dann auch in diesem Tarif, wie
in allen anderen, die Versicherten älter werden und höhere
Kosten verursachen. Für jede seit dem 1.1.2000 neu abgeschlossene
private Krankenversicherung gilt der gesetzliche Zuschlag: 10%
werden auf alle Vollkostentarife von Versicherten zwischen 21
und 60 Jahren berechnet, diese Gelder werden angelegt und sollen
den Beitrag ab 65 stabilisieren, ab 80 sogar reduzieren.
Immer fließt in den Beitrag noch eine Alterungsrückstellung
ein: Sie bewirkt, dass der Beitrag nicht in den Jahren, in denen
die Kosten für den Versicherer steigen, zu stark erhöht
wird. Daher zahlen Sie, wenn Sie als junger Mann/junge Frau eintreten,
erst einmal mehr, als Sie voraussichtlich an Kosten verursachen
werden. Diesen Abschnitt nennt man Sparphase, es werden Alterungsrückstellungen
gebildet. Übersteigen dann später die eingereichten
Rechnungen den gezahlten Beitrag, beginnt die Entnahmephase, und
die Alterungsrückstellungen werden aufgelöst.

|