Gesetzliche Grundlagen PKV
Angenommen, Sie schließen einen Vertrag zur Krankheitskostenvollversicherung
mit einem privaten Unternehmen ab. Dann liegen dem Vertrag, hierarchisch
geordnet, folgende Gesetze zugrunde:
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Handelsgesetzbuch (HGB)
• Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
• Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
• Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGBG)
• Musterbedingungen (MBKK/MBKT)
• Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
• Spezielle Vereinbarungen (Klauseln)
Die für Sie interessantesten Texte sind das VVG und die
AVB, da sie für KundInnen und VermittlerInnen gleichermaßen
die wichtigsten Grundlagen der Versicherungsverträge festschreiben:
1. Erst im Jahr 1994 wurde in das Grundlagenwerk der Versicherungswirtschaft,
das Versicherungsvertragsgesetz, auch ein Abschnitt über
die private Krankenversicherung eingefügt. Es handelt sich
um die Paragraphen178 a-178o. Hier finden sich in Kurzform alle
Bereiche, die den Abschluß und die Führung eines PKV-Vertrages
betreffen: Umfang des Versicherungsschutzes, Wartezeiten, Tarifwechsel,
Prämiengestaltung, Kündigungsrechte.
Besonders wichtig für Sie ist der §178f zum Tarifwechsel.
Um ihn gab es schon viel Ärger, endlosen Schriftverkehr und
auch Gerichtsverfahren. Dabei ist es eindeutig geregelt: Wer bei
seinem Versicherungsunternehmen den Wechsel in einen anderen,
gleichartigen Tarif beantragt, dem werden auf den neuen Versicherungsschutz
die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen angerechnet.
Wenn in einen Tarif mit höherwertigem Versicherungsschutz
gewechselt wird, kann für die Mehrleistung ein Ausschluß
oder ein Zuschlag, verbunden mit einer Wartezeit, verlangt werden.
Aber auch hier werden die erworbenen Rückstellungen angerechnet.
Tipp: Bei Vertragsabschluß können Ihnen die Musterbedingungen
und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgehändigt
werden. Wenn Ihr Vermittler/Ihre Vermittlerin diese nicht vorrätig
hat, so erhalten Sie die Informationen mit der Zusendung der Police,
verbunden mit einem 14tägigen Widerspruchsrecht. Lesen Sie
sie unbedingt, denn sie enthalten, meist in leicht verständlicher
Form, alles Wissenswerte zu Ihrem Vertrag!
2. Die Musterbedingungen sind für alle PKV-Unternehmen verbindlich.
Sie beinhalten die Forderungen des VVG und erweitern sie. Glücklicherweise
sind die Musterbedingungen, ebenso wie die AVB, leicht verständlich
geschrieben, so daß man auch ohne abgeschlossene Ausbildung
im Versicherungswesen weiß, was einem da mitgeteilt werden
soll.
3. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bauen auf den Musterbedingungen
auf, die dürfen diese nur verbessern, aber weder einschränken
noch ersetzen. Der wichtigste Abschnitt lautet: Leistungen des
Versicherers. Hier muß für genau den Tarif, den Sie
sich ausgewählt haben, der Leistungsumfang dargestellt werden.
Und noch ein Tipp: Wichtig ist auch immer, was nicht im Leistungsumfang
enthalten und deshalb nicht aufgeschrieben ist.
Achten Sie besonders bei den Beschreibungen der Heil- und Hilfsmittel
auf eine umfassende Erstattung möglichst ohne geschlossenen
Hilfsmittelkatalog,
auf Einschränkungen der Zahnleistungen z.B. durch Zahnstaffeln
oder feste Obergrenzen, auf Selbstbehalte und ihre Definition
(absolut, prozentual, gedeckelt), auf begrenzte Leistungen für
Heilpraktiker und Psychotherapeuten und auf eventuell bestehende
Wartezeiten.
Wenn Sie die AVB mehrerer verschiedener Tarife mit abweichendem
Leistungsumfang gelesen haben, werden Ihnen die Formulierungen
vertrauter und Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Beim
Vergleich und Verständnis der Texte hilft Ihnen auch Ihr
Versicherungsvermittler/ Ihre Versicherungsvermittlerin gern
Tipp: Sie binden sich mit einem Vertrag zur privaten Krankenversicherung
auf lange Zeit, vielleicht sogar für das ganze Leben, an
eine Versicherungsgesellschaft und an einen Tarif. Interessieren
Sie sich daher unbedingt auch für das Kleingedruckte. Sonst
wird es erst im Krankheitsfall - wenn Rechnungen nicht erstattet
werden - klar, daß bestimmte Leistungen nicht im Versicherungsumfang
enthalten sind.

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