| Nur niedergelassene Vertragsärzte mit
Kassenzulassung |
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen
Ärzten |
| Keine Leistung für Heilpraktiker |
Heilpraktikerleistungen in der Regel
mitversichert |
Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
- kleine Packung: 4,- EUR
- mittlere Packung: 4,50,- EUR
- große Packung: 5,- EURO |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen
Medikamente. |
| Sehhilfen |
Keine Leistungen für Brillengestelle.
- Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer
Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrin
übernommen.
- Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen. |
Brillengläser werden auch in hochwertiger
Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser)
bezahlt.
- Brillengestelle bis zu 175 EUR.
- Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
| Heilbehandlung |
Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder
Krankengymnastik sind mit 15 % der Gesamtkosten
selbst zu tragen. |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen
Heilbehandlungen. |
| Krankenhausbehandlung |
-
Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus.
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Zuzahlung pro Tag für die ersten 14 Tage: 8,50 EURO.
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-
Freie Krankenhauswahl
- freie Arztwahl, auch Chefarzt
- freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett-
oder Mehrbettzimmer. |
| Zahnersatz |
- Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz
in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt
ca. 45 - 55 %.
- Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate,
Keramikverblendungen und sehr große Brücken. |
Je
nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der
Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für
hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik. |
| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
| Tagegelder |
| Versichert gilt das Nettoeinkommen bis
max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungsdauer
ist auf 78 Wochen begrenzt. |
Versicherbar ist das
Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze,
ohne zeitliche Begrenzung. |
| Budgetierung |
Budgetierung von diversen Leistungen:
Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte
kostenlos arbeiten.
Es besteht die Gefahr, daß Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen
aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr
verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend
verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente). |
Keine Budgetierung von Leistungen. |
| Im
Rentenalter |
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte
Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
-
Gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
- Betriebsrente:halber Beitragssatz
- Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz - Mieteinnahmen: voller Beitragssatz .
- Zinseinnahmen: voller Beitragssatz maximal bis zur
Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. |
Beiträge sind nicht einkommensabhängig.
Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag,
da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. Darüber
hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz
zur
gesetzlichen Kankenversicherung - Altersrückstellungen
in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter
dienen. |
| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
| Beitragsrückerstattung |
| Keine Beitragsrückerstattung
bei Leistungsfreiheit |
Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge
bei Leistungsfreiheit. |
| Beiträge |
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben.
Die Beitragssätze liegen - je nach Kasse - bei ca.
11,5 % bis 14,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung.
Je nach Kasse und Einkommen beträgt der
Beitrag ca. 225 EUR bis 490 EUR monatlich.
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Der Beitrag ist unabhängig
vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemißt sich nach
Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht. |