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Private Krankenversicherungen

Um das Prinzip der privaten Krankenversicherungen zu verstehen, sollte man vor allem folgende Schwerpunkte kennen:

Gesetzliche Grundlagen
der PKV sind vor allem das Versicherungsvertragsgesetz und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie regeln verbindlich das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages.
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Auswahl der Versicherten
Ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine versicherten Personen aussuchen: So kann ohne Angabe von Gründen der Vertragsabschluß verweigert werden.
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Beitragsberechnung
Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht aufgrund des Einkommens des/der Versicherten berechnet. Einzig der gewünschte Versicherungsumfang und die zu versichernde Person werden zur Grundlage der Beitragskalkulation herangezogen. Und zum Beitrag gehört seit dem 1.1.2000 auch der gesetzliche Zuschlag, der Beitragsstabilität im Alter garantieren soll.
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Familienversicherung
Eine weitere Besonderheit der PKV ist die fehlende Familienversicherung: Jede Person, auch die Kinder, muß einzeln versichert werden und zahlt einen eigenen Beitrag.

Personenkreis
Nicht jeder kann sich in der PKV versichern: Sie steht vorwiegend besserverdienenden Angestellten, allen Selbständigen und den Beamten offen. Wichtig für das Verständnis dieses Systems sind also Kenntnisse über den versicherbaren Personenkreis.
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Verschiedene Personengruppen erfordern eine umfassende Tarifvielfalt: So sind Kenntnisse über die Tarifgestaltung und die Tarifinhalte wichtig, um immer das passende Angebot zu erstellen. Eine unabhängige Beratung kann sich deshalb lohnen.

 

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