Private Krankenversicherungen
Um das Prinzip der privaten Krankenversicherungen zu verstehen,
sollte man vor allem folgende Schwerpunkte kennen:
Gesetzliche Grundlagen
der PKV sind vor allem das Versicherungsvertragsgesetz und die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie regeln verbindlich das
Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages.
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Auswahl der Versicherten
Ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine versicherten
Personen aussuchen: So kann ohne Angabe von Gründen der Vertragsabschluß
verweigert werden.
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Beitragsberechnung
Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge
nicht aufgrund des Einkommens des/der Versicherten berechnet.
Einzig der gewünschte Versicherungsumfang und die zu versichernde
Person werden zur Grundlage der Beitragskalkulation herangezogen.
Und zum Beitrag gehört seit dem 1.1.2000 auch der gesetzliche
Zuschlag, der Beitragsstabilität im Alter garantieren soll.
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Familienversicherung
Eine weitere Besonderheit der PKV ist die fehlende Familienversicherung:
Jede Person, auch die Kinder, muß einzeln versichert werden
und zahlt einen eigenen Beitrag.
Personenkreis
Nicht jeder kann sich in der PKV versichern: Sie steht vorwiegend
besserverdienenden Angestellten, allen Selbständigen und
den Beamten offen. Wichtig für das Verständnis dieses
Systems sind also Kenntnisse über den versicherbaren Personenkreis.
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Verschiedene Personengruppen erfordern eine umfassende Tarifvielfalt:
So sind Kenntnisse über die Tarifgestaltung und die Tarifinhalte
wichtig, um immer das passende Angebot zu erstellen. Eine unabhängige
Beratung kann sich deshalb lohnen.

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