Risikoprüfung PKV
Ziel der sogenannten Risikoprüfung und auch das Interesse
der Versichertengemeinschaft ist es, die voraussichtlichen Kosten
überschaubar zu halten und Kündigungen nach Vertragsabschluß
zu vermeiden. Daher wird nach folgenden Kriterien vor der Vertragsannahme
geprüft:
1. Ist bei dem Kunden in den nächsten Jahren zu erwarten,
daß hohe Rechnungen eingereicht werden und vom Versicherer
bezahlt werden müssen?
2. Ist zu erwarten, daß der Vertrag pünktlich und
zuverlässig bezahlt werden kann?
Zu 1:
Jeder Versicherer stellt im Antrag Fragen nach dem Gesundheitszustand.
Sie sind unterschiedlich formuliert, aber es ergibt sich folgendes
Grundmuster: Meist wird gefragt nach Arztbehandlungen in den letzten
5 Jahren, Krankenhausaufenthalten in den letzten 10 Jahren, nach
bevorstehenden Behandlungen, nach fehlenden Zähnen und ohne
zeitliche Einschränkung nach schweren Erkrankungen und Behinderungen.
Jeder Versicherer hat dann seine Kriterien, nach denen er Erkrankungen
mitversichert, sie mit Zuschlägen belegt oder sogar den Vertragsabschluß
ablehnt.
Tipp:
Geben Sie unbedingt alle Erkrankungen an, nach denen der Versicherer
fragt. Denn Ihnen kann der Vertrag noch nach Jahren aufgekündigt
werden, wenn Sie nicht alle Gesundheitsfragen umfassend und wahrheitsgemäß
beantwortet haben!
Es gibt Erkrankungen, bei denen eine Annahme bei einem privaten
Versicherer fast unmöglich ist. Hier sollten Sie erst bei
der entsprechenden Gesellschaft anrufen und sich über die
Annahmefähigkeit erkundigen, bevor Sie sich die Mühe
machen und einen Antrag ausfüllen. Nicht versicherbar bei
den meisten Gesellschaften sind Personen mit folgenden Erkrankungen:
• Krebserkrankungen, die nicht seit mindestens 3 Jahren
als ausgeheilt gelten
• Diabetis
• Herzinfarkte
• Notwendigkeit von Herzschrittmachern
• Psychotherapeutische Behandlungen
• Morbus Crohn
• Schweres Übergewicht (über 50%)
• Chronische Erkrankungen aller Art während der laufenden
Behandlung
• Unerfüllter Kinderwunsch und begonnene Maßnahmen
zur künstlichen Befruchtung
Tipp:
Kündigen Sie nie Ihren Vorversicherer, ohne bei der neuen
Gesellschaft schon eine schriftliche Bestätigung der Annahme
erhalten zu haben! Sie können nie sicher sein, daß
Sie angenommen werden, und Sie müssen auch jede Erkrankung
in der Phase zwischen Antragstellung und Annahme nachmelden! Ein
Unfall zum Beispiel macht die Annahme ggf. unmöglich, und
der alte Versicherer wird Sie dann auch nicht zurücknehmen!
Zu 2:
Ziel jedes privaten Krankenversicherers ist es, die Zahl der Kündigungen
möglichst niedrig zu halten. Daher wünschen Versicherer
als Kundinnen und Kunden vor allem Personen, von denen eine regelmäßige
Beitragszahlung zu erwarten ist. Die Annahmerichtlinen sind bei
den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich, aber in der Regel
werden Anträge von folgenden Personengruppen nicht angenommen:
• Personen mit kurz vorher erfolgten eidesstattlichen Versicherungen
und Haftbefehlen
• Arbeitslose
• Umschüler (bei ihnen ist zu erwarten, daß sie
demnächst Angestellte und damit versicherungspflichtig werden)
• Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsgenehmigung
• Personen, denen bei einem anderen Krankenversicherer wegen
Nichtzahlung gekündigt wurde
• Personen ohne festen Wohnsitz
• Bestimmte Berufsgruppen mit unregelmäßigem
Einkommen und hoher beruflicher Gefährdung
• Personen, die sich nicht überwiegend in der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten.
Die Risikoprüfung der Gesellschaften ist aber immer individuell,
daher ist es möglich, dass Personen mit mehreren gleichzeitig
gestellten Anträgen bei der einen Gesellschaft ohne weiteres
angenommen, bei der zweiten mit Zuschlag versichert und bei der
dritten sogar abgelehnt werden.
Suchen Sie daher eine unabhängige Beratung, bei der das gesundheitliche
Risiko eingeschätzt und, wenn nötig, bei verschiedenen
Gesellschaften Probeanträge gestellt werden. Unser individuelles
Angebot hilft Ihnen:

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